Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) beschlossen
- christian walter
- 30. Juni 2016
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Schwerpunkte des Dritten Pflegestärkungsgesetzes:
Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen;
Aufnahme des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das SGB XII
Regelungen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug bei der Pflegeversicherung.
Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten

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